Bürgerinitiative Selbstbestimmte Bildung


Kanal geosi va tili: ko‘rsatilmagan, ko‘rsatilmagan
Toifa: ko‘rsatilmagan


Die Bürgerinitiative setzt sich für die selbstbestimmkte Bildung ein und unterstützt mit Spenden die Rechtswege, diese in der Gesellschaft zu etbalieren. Die Texte im Kanal stellen keine Rechtsberatung dar u. werden auf eigene Verantwortung verwandt.

Связанные каналы

Kanal geosi va tili
ko‘rsatilmagan, ko‘rsatilmagan
Toifa
ko‘rsatilmagan
Statistika
Postlar filtri




Mögliche Fragen an eine Schulleitung als Zeugen während einer Bußgeldverhandlung

⬇️ ⬇️ ⬇️




Hier eine mögliche Antwort an das Jugendamt, das unbegründet mit einer KWG-Anzeige u/o einer Prüfung einer KWG durch das Familiengericht droht.
Bitte den eigenen Begebenheiten anpassen!

⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals in seinem Beschluss vom 29. Juli 1968 (1 BvL 20/63, 31/66 und 5/67, BVerfGE 24, 119 ff.) betont, dass Kinder selbst Grundrechtsträger sind und Anspruch auf den Schutz
des Staates haben (ähnlich zum Beispiel schon D. Reuter, Kindesgrundrechte und elterliche Gewalt, S. 81). Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 GG. Eine bloße Klarstellung, dass Kinder ebenso wie Erwachsene Träger von Grundrechten sind, würde jedoch zu kurz greifen. Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass ihr grundrechtlicher Schutz Besonderheiten Rechnung tragen muss (vergleiche nur Radtke, DRiZ 2019, 56). Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Kinder sich noch in der Persönlichkeitsentwicklung befinden und deshalb auch ein spezifisches Schutzbedürfnis haben. Auch benötigen Kinder regelmäßig Unterstützung und Schutz, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen (Radtke, a.a.O. S. 57). Mit zunehmender Selbständigkeit des Kindes nimmt dieses Bedürfnis ab. Weil Kinder ihre Persönlichkeit noch entwickeln, vermittelt die Verfassung auch kindesspezifische Grundrechte, namentlich das Entwicklungsgrundrecht und das Grundrecht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher
Pflege und Erziehung. So hat das BVerfG die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte in ständiger Rechtsprechung damit gerechtfertigt, dass das Kind als Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 GG des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln, wie sie dem Menschenbilde des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 107, 104, 117 m. w. N.). Dieses Entwicklungsgrundrecht des Kindes ergänzt demnach das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und begründet insbesondere Schutz- und Fürsorgepflichten. Aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG folgt nach der Rechtsprechung des BVerfG zudem das Grundrecht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (BVerfGE 133, 59, 73 ff.). Als subjektives Gewährleistungsrecht des Kindes verpflichtet es den Staat, nach Möglichkeit sicherzustellen, dass ein Kind kindeswohlgerechte Pflege und Erziehung tatsächlich und gerade von seinen Eltern erfahren kann. Dieses Grundrecht hat insbesondere Bedeutung bei staatlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fremdunterbringung eines Kindes sowie bei der staatlichen Unterstützung von Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit (vergleiche Britz, JZ 2014, 1069, 1072 f.).
Die Ziele des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (VN-Kinderrechtskonvention), den Rechten des Kindes Aufmerksamkeit und Geltung zu verschaffen, sie zu beachten, zu schützen und zu gewährleisten sowie staatliches und elterliches Verhalten am Wohl des Kindes zu orientieren, lassen sich unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung auch aus dem Grundgesetz ableiten. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Kinderrechte hinreichend bekannt sind und nicht übersehen oder missverstanden werden (vergleiche hierzu auch Benassi/Eichholz, DVBl 2017, 614, 615).




Wenn man z.B.per Zwangsverfügung durch das Schulamt verpflichtet werden soll an einer Schule anzumelden, kann man an der zuständigen Schule anfragen, ob die Beschulung nach individuellen Bedürfnissen und entsprechend der Bildungs- und Erziehungsziele nach SchulG auch sichergestellt werden kann.

⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️


Wichtig für Alleinerziehende mit monatlichem Unterhaltsvorschuss:
Nach melderechtlicher Abmeldung wird die Zahlung gestoppt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden (umfangreich) neu geprüft. Die Kasse hat einer Familie nach wochenlanger zäher schriftlicher und persönlicher Kommunikation bestätigt, dass sie die Zahlungen fortsetzen wird. Unterhaltsvorschussleistungen werden entgegen des Wortlautes im Unterhaltsvorschussgesetz auch für ein Kind gewährt, das mit einem Elternteil im EU-Ausland lebt. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Kassen offensichtlich nicht gerne umsetzen. Hartnäckig dranzubleiben hat sich nun gelohnt.

BVerwG 5 C 36.16, Urteil vom 18. Dezember 2017 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/181217U5C36.16.0

Eine mehr als geringfügige Beschäftigung in DE war nachzuweisen. Ebenso eine fortbestehende häusliche Gemeinschaft ohne Lebensmittelpunkt des Kindes anderswo glaubhaft zu machen.


https://buergerinitiative-selbstbestimmte-bildung.jimdosite.com/

Dringende Hilfe gesucht!
Junges Mädchen lernt seit Monaten frei, weigert sich, dem richterlichen Beschluss zu folgen, der sie gegen ihren Willen in eine Schule zwingen soll. Sie hat sich diesem Zwang selbst entzogen und braucht unsere Hilfe.
Sie bittet herzlich um finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft, damit sie einen Rechtsanwalt bezahlen kann, der ihre Rechte umzusetzen weiß.

Bitte helft unter dem Kennwort: M.

Vielen herzlichen Dank! ❤️
http://paypal.me/BIsebstBildung


Der BVNL e.V. wird 20 Jahre alt und wir feiern!

Im BVNL-Sommercamp schauen wir zurück auf 20 Jahre für das Recht auf Selbstbestimmte Bildung.
Dazu laden wir Euch ganz herzlich ein!

Wann?
6.8. - 15.8.2022

Wo?
Naturbad Königstein in der fränkischen Alb in Bayern
Badstraße 3, 92281 Königstein
Einen kleinen Einblick in die Region und das Bad gibt es hier: https://www.marktwerke-koenigstein.de/naturbad/naturbad/

Was?
Wir treffen uns zum gemeinsamen Zelten, Feiern, Essen, Spaß haben, Spielen, Austauschen und vielem mehr. Ein Sommercamp für die ganze Familie.

Die genauen Details werden gerade vom Orga-Team geplant und besprochen, wenn du einen Tipp hast oder eine Idee für eine Aktion oder selbst einen Vortrag / Workshop geben möchtest, so sag uns gerne Bescheid mit dem Betreff „Sommercamp“ unter: maike.kraiss@bvnl.de

Eine Gebärdensprachdolmetscherin ist vor Ort.

Anmeldung: https://familienzeitentdecken.de/bvnl-sommercamp-anmeldung/

Wir freuen uns riesig auf Euch!

Maike, Kristin und Lisa im Namen des BVNL


Fristenberechnungen nach §§ 187 ff. BGB.pdf
63.6Kb
Fristenberechnung für Schreiben an Behörden und Gerichte

Fristenrechner:
https://www.smart-rechner.de/fristen/rechner.php


Ihr Lieben,
ich werde immer wieder gefragt, ob man mir etwas Gutes tun könnte, man sich revanchieren kann für geleistete Unterstützung oder mir Geld senden kann...
Ich danke allen für ihr Angebot 💜
Tatsächlich habe ich ein Anliegen, zu dessen Verwirklichung jeder beitragen kann:
Ich will, dass dieser elendige Schulzwang beseitigt wird!
Da ich nun nicht mehr selbst betroffen bin, aber es schwerwiegend war und Erfahrungen sammeln und lernen konnte dadurch, möchte ich diejenigen, die es sich emotional, kräftemäßig und wirtschaftlich leisten können, auffordern, in den Bußgeldverfahren zumindest, weil in diesem Bereich niemand gefährdet wird, ein negatives Urteil zur Zahlung eines Bußgeldes nicht einfach hinzunehmen, sondern weiterzugehen: Beschwerde gegen das Urteil einzulegen und auch vor den höheren Gerichten die Argumente für die selbstbestimmte Bildung zu benennen. Damit erreichen sie einen weiteren Wirkungskreis und diejenigen, die die Urteile der Amtsgerichte zu überprüfen haben. Denn ein verpflichtendes Urteil eines Amtsgerichtes ist schon fast an der Tagesordnung. Also würde es von Vorteil sein, wenn diese „pauschalen“ Urteile der Amtsgerichte von höherer Stelle geprüft werden. Dadurch kann dann eben u.U. auch ein Freispruch erwirkt werden, wenn ein Amtsgericht vom Oberlandesgericht verpflichtet wird, die Sache neu zu verhandeln.
Sucht euch dafür Unterstützung und bietet sie anderen an. Die Bußgeldverfahren sind öffentlich, also darf jeder dort Zuschauer und Interessierter sein. Zeigt den Gerichten die Solidarität, die sich Freilerner und Vertreter der selbstbestimmten Bildung untereinander gewähren, damit die Richter ein öffentliches Interesse an diesem Thema erkennen können! Das ist wichtig für ein Umdenken!

Wer das nicht leisten kann, hat auch immer die Möglichkeit, kleine und große Spenden zu leisten, entweder an die BürgerinitiativeSelbstbestimmteBildung-BSB, an die Freilerner-Solidargemeinschaft oder an den Bußgeldaktionen des BVNL e.V. teilzunehmen, um anderen Familien ihren Weg zu erleichtern.

Herzlichen Dank!


Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Mitschnitte von Gerichtsverhandlungen nicht illegitim, wenn dadurch die Befangenheit eines Richters und damit der Verstoß gegen das Justizgrundrecht des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) bewiesen werden kann.
http://www.bverfg.de/e/rk20200930_1bvr049519.html


Die Ansichten junger Menschen in Deutschland über den Staat, in dem sie leben, bildet sich nicht zuletzt durch den Umgang diesen Staates mit den jungen Menschen.




https://www.bildungsbericht.de/de

⬇️ ⬇️ ⬇️




Muster Beweisantrag, Zeugenliste, Experten für selbstbestimmte Bildung

⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️


Geltungsbereiche der Schulgesetze.pdf
141.7Kb
Geltungsbereiche der Schulgesetze
Da der Geltungsbereich der Schulgesetze sich ausschließlich auf die öffentlichen Schulen bezieht, können nur junge Menschen, die an einer öffentlichen Schule angemeldet und aufgenommen wurden, verpflichtet sein, das Schulgesetz einzuhalten.
Ich muss mich ja auch nicht an Vereinsregeln halten, wenn ich dem Verein nicht beigetreten bin 😉
Das ist übliches Vorgehen nach VwVfG und BGB (u.a. Vertragsrecht).


Anleitung Anträge vor Gericht während der Verhandlung.pdf
66.6Kb
Gerichtsverhandlung:
Achte stets darauf, dass deine Belange gewahrt bleiben und auch alle wichtigen Fakten ins Protokoll aufgenommen werden, sonst gilt es als nicht stattgefunden.
Eine evtl. Befangenheit des Richters muss sofort mit einem Antrag auf Befangenheit geahndet werden, ein späterer Antrag ist zwar möglich, aber selten erfolgreich.

20 ta oxirgi post ko‘rsatilgan.

308

obunachilar
Kanal statistikasi