Wichtig für Alleinerziehende mit monatlichem Unterhaltsvorschuss:
Nach melderechtlicher Abmeldung wird die Zahlung gestoppt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden (umfangreich) neu geprüft. Die Kasse hat einer Familie nach wochenlanger zäher schriftlicher und persönlicher Kommunikation bestätigt, dass sie die Zahlungen fortsetzen wird. Unterhaltsvorschussleistungen werden entgegen des Wortlautes im Unterhaltsvorschussgesetz auch für ein Kind gewährt, das mit einem Elternteil im EU-Ausland lebt. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Kassen offensichtlich nicht gerne umsetzen. Hartnäckig dranzubleiben hat sich nun gelohnt.
BVerwG 5 C 36.16, Urteil vom 18. Dezember 2017 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/181217U5C36.16.0
Eine mehr als geringfügige Beschäftigung in DE war nachzuweisen. Ebenso eine fortbestehende häusliche Gemeinschaft ohne Lebensmittelpunkt des Kindes anderswo glaubhaft zu machen.
Nach melderechtlicher Abmeldung wird die Zahlung gestoppt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden (umfangreich) neu geprüft. Die Kasse hat einer Familie nach wochenlanger zäher schriftlicher und persönlicher Kommunikation bestätigt, dass sie die Zahlungen fortsetzen wird. Unterhaltsvorschussleistungen werden entgegen des Wortlautes im Unterhaltsvorschussgesetz auch für ein Kind gewährt, das mit einem Elternteil im EU-Ausland lebt. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Kassen offensichtlich nicht gerne umsetzen. Hartnäckig dranzubleiben hat sich nun gelohnt.
BVerwG 5 C 36.16, Urteil vom 18. Dezember 2017 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/181217U5C36.16.0
Eine mehr als geringfügige Beschäftigung in DE war nachzuweisen. Ebenso eine fortbestehende häusliche Gemeinschaft ohne Lebensmittelpunkt des Kindes anderswo glaubhaft zu machen.