NEXT-LEVEL dan repost
💥Neuste Entwicklung im Masernprozess:
Richter versucht Verteidigung durch NEXT LEVEL zu blockieren
In unserem Beitrag am 7. September 2024 berichteten wir über einen Gerichtsprozess wegen eines fehlenden Nachweises einer Masernimpfung am Amtsgericht Vechta. Hier ist ein Update:
Seit der Hauptverhandlung am 3. September, die ohne Urteil vertagt wurde, gab es neue Entwicklungen. Der Antrag der Eltern, unseren Pressesprecher Marvin Haberland als Laienverteidiger für die nächste Verhandlung am 26. November zuzulassen, wurde abgelehnt. Daraufhin legten die Eltern Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.
🔸Ablehnung durch das Gericht
Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Zulassung von Marvin die effiziente Durchführung des Verfahrens gefährden könnte. Er befürchtete, dass Beweisanträge den Ablauf stören würden. Zusätzlich verwies er auf vermeintliche „pseudowissenschaftliche Quellen“, die Marvin angeblich in Beiträgen genutzt habe, ohne diese konkret zu benennen (siehe hier und hier). Diese Punkte würden laut dem Richter die Rechtspflege beeinträchtigen. Zudem machte er deutlich, dass er sich am medizinischen und wissenschaftlichen Konsens orientiere.
🔸Argumente der Eltern in der Beschwerde
In ihrer Beschwerde argumentierten die Eltern, dass die Ablehnung von Marvin die Unparteilichkeit des Richters infrage stelle und ihre Verteidigungsrechte einschränke. Sie betonten, dass Beweisanträge und kritische Fragen ein essenzieller Bestandteil eines fairen Verfahrens seien. Die Eltern wiesen darauf hin, dass Marvin in den genannten Beiträgen lediglich auf Originalpublikationen mit Peer-Review von Virologen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an renommierte Institutionen verwiesen habe.
Zusätzlich hoben die Eltern hervor, dass Marvin in Gesprächen, beispielsweise mit Prof. Dr. Wolfgang Streit von der Universität Hamburg (Quelle), seine Sachkunde unter Beweis gestellt habe. Diese Sachkunde sei ein entscheidendes Kriterium für die Zulassung als Laienverteidiger.
Die Beschwerde kritisiert weiter, dass der Richter durch seine Vorfestlegung auf den wissenschaftlichen Konsens den kritischen Diskurs und die konsequente Anzweiflung aller Ergebnisse unterdrücke, wie ihn die rechtsverbindlichen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordern. Die Eltern argumentierten, dass die Entscheidung des Richters den Eindruck erwecke, rechtliche Prüfungen könnten allein durch die Mehrheitsmeinung ersetzt werden und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines Argumentum ad populum, welches der richterlichen Entscheidung zugrunde läge.
Diese Bedenken führten schließlich dazu, dass die Eltern zusätzlich zur Beschwerde einen Befangenheitsantrag einreichten, um die Ablehnung des Richters zu fordern.
Der Ausgang des Verfahrens und die Reaktion des Gerichts auf die Beschwerde und den Befangenheitsantrag bleiben abzuwarten. Der nächste Verhandlungstermin am 26. November wird zeigen, ob die Einwände der Eltern Gehör finden und das Verfahren fair fortgesetzt wird.
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🔸Ablehnung durch das Gericht
Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Zulassung von Marvin die effiziente Durchführung des Verfahrens gefährden könnte. Er befürchtete, dass Beweisanträge den Ablauf stören würden. Zusätzlich verwies er auf vermeintliche „pseudowissenschaftliche Quellen“, die Marvin angeblich in Beiträgen genutzt habe, ohne diese konkret zu benennen (siehe hier und hier). Diese Punkte würden laut dem Richter die Rechtspflege beeinträchtigen. Zudem machte er deutlich, dass er sich am medizinischen und wissenschaftlichen Konsens orientiere.
🔸Argumente der Eltern in der Beschwerde
In ihrer Beschwerde argumentierten die Eltern, dass die Ablehnung von Marvin die Unparteilichkeit des Richters infrage stelle und ihre Verteidigungsrechte einschränke. Sie betonten, dass Beweisanträge und kritische Fragen ein essenzieller Bestandteil eines fairen Verfahrens seien. Die Eltern wiesen darauf hin, dass Marvin in den genannten Beiträgen lediglich auf Originalpublikationen mit Peer-Review von Virologen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an renommierte Institutionen verwiesen habe.
Zusätzlich hoben die Eltern hervor, dass Marvin in Gesprächen, beispielsweise mit Prof. Dr. Wolfgang Streit von der Universität Hamburg (Quelle), seine Sachkunde unter Beweis gestellt habe. Diese Sachkunde sei ein entscheidendes Kriterium für die Zulassung als Laienverteidiger.
Die Beschwerde kritisiert weiter, dass der Richter durch seine Vorfestlegung auf den wissenschaftlichen Konsens den kritischen Diskurs und die konsequente Anzweiflung aller Ergebnisse unterdrücke, wie ihn die rechtsverbindlichen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordern. Die Eltern argumentierten, dass die Entscheidung des Richters den Eindruck erwecke, rechtliche Prüfungen könnten allein durch die Mehrheitsmeinung ersetzt werden und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines Argumentum ad populum, welches der richterlichen Entscheidung zugrunde läge.
Diese Bedenken führten schließlich dazu, dass die Eltern zusätzlich zur Beschwerde einen Befangenheitsantrag einreichten, um die Ablehnung des Richters zu fordern.
Der Ausgang des Verfahrens und die Reaktion des Gerichts auf die Beschwerde und den Befangenheitsantrag bleiben abzuwarten. Der nächste Verhandlungstermin am 26. November wird zeigen, ob die Einwände der Eltern Gehör finden und das Verfahren fair fortgesetzt wird.
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