Am 28. September wollte die Konferenz der Kantonalen Bau,- Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) dem unterdessen entstandenen, mehrere hundertausend Franken teuren Gutachterkrieg um die Rechtmässigkeit von 5G-Baubewilligungen, ein Ende setzen. Die Ansichten unter den verschiedenen Kantonsvertreterinnen und Kantantonsvertretern gingen indessen soweit auseinander, dass kein Konsens gefunden werden konnte. Jetzt soll, wie immer wenn Politiker nicht weiterwissen, eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Die betroffene Bevölkerung soll dabei, einmal mehr, nichts zu sagen haben. Dafür die Mobilfunkbetreiber!Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 28. September 2021Am 8. Juli 2021 war bei Gigaherz.ch zu lesen:
Zitat: Während diese Zeilen hier geschrieben werden, hauen sich die angemieteten Schriftgelehrten der Mobilfunkbetreiber und diejenigen der Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) gegenseitig 100-Seitige Rechtsgutachten um die Ohren.
Die Mobilfunker haben dazu eine Teilhaberin der teuersten Zürcher Anwaltskanzlei mit einem Stundenlohn angeheuert, welcher etwa dem Monatslohn einer Putzfrau entspricht. Und die Bau- und Umweltdirektoren haben sich 2 Professoren des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht in Freiburg (CH) geschnappt.
Während die Zürcher Professorin das Bubentrickli mit der perfid versteckten Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 20 Volt pro Meter und noch Schlimmeres, auf über 80 Seiten für rechtens erklärt, schreiben die Freiburger Professoren das pure Gegenteil davon.Über Letzteres können wir uns freuen, denn die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) wollen auf Grund des von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens bis auf Weiteres den Reduktionsfaktor, sprich das Bubentrickli des Bundesamtes für Umwelt, zwecks versteckter Lockerung der Grenzwerte, nicht umsetzen und auch keine Baubewilligungen im Bagatellverfahren mehr zulassen.
Was ist jetzt bloss in die kantonalen Bau- und Umweltdirektoren gefahren? Haben die in Ihren Gilettäschlis etwa noch einen Rest von Gewissen entdeckt, oder ist ihnen plötzlich die Angst vor den nächsten Wahlen in die Knochen gefahren? Was ist da auf einmal los? Das wollen sie uns dann Ende September oder spätestens Anfangs Oktober noch genauer erklären. Ende des Zitates. Vollständiger Text unter: https://www.gigaherz.ch/5g-der-kampf-der-giganten-ist-losgegangen/
Wer ist diese BPUK?
Sie nennen sich «Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts»
Nach schweizerischem Recht sind das Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbH’s, Vereine, und Investmentgesellschaften. Da aus dieser Auswahl für die BPUK nur die Rechtsform des Vereins in Frage kommt, ist die BPUK demnach ein gewöhnlicher Verein. Wenn auch ein ziemlich illusterer. Denn dieser besteht aus den kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, das heisst aus den Regierungsrätinnen und Regierungsräten welche diesem kantonalen Departement vorstehen.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist also ein Verein nach Art.60ff ZgB. Und Gigaherz.ch ist ebenfalls ein Verein nach Art.60ZgB. Wo liegt denn da der Unterschied?
Bösartig gesagt: Bei Gigaherz.ch versteht man etwas von Funktechnik, bei der BPUK gelinde gesagt, rein gar nichst. Woher sollten diese hochkarätigen Juristinnen und Juristen jetzt plötzlich dieses Fachwissen hernehmen? Die sind völlig auf das angewiesen, was ihnen ihre kantonalen NIS-Fachstellen auf den kantonalen Umweltämtern vorflunkern.Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb versuchte die BPUK in der Vergangenheit stets das in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschriebene Bundesrecht auszuhöhlen. Besonders dann, wenn es um Änderungen resp. Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen ging.
Eine solche Änderungs…
Schwarzenburg, 28. September 2021Am 8. Juli 2021 war bei Gigaherz.ch zu lesen:
Zitat: Während diese Zeilen hier geschrieben werden, hauen sich die angemieteten Schriftgelehrten der Mobilfunkbetreiber und diejenigen der Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) gegenseitig 100-Seitige Rechtsgutachten um die Ohren.
Die Mobilfunker haben dazu eine Teilhaberin der teuersten Zürcher Anwaltskanzlei mit einem Stundenlohn angeheuert, welcher etwa dem Monatslohn einer Putzfrau entspricht. Und die Bau- und Umweltdirektoren haben sich 2 Professoren des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht in Freiburg (CH) geschnappt.
Während die Zürcher Professorin das Bubentrickli mit der perfid versteckten Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 20 Volt pro Meter und noch Schlimmeres, auf über 80 Seiten für rechtens erklärt, schreiben die Freiburger Professoren das pure Gegenteil davon.Über Letzteres können wir uns freuen, denn die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) wollen auf Grund des von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens bis auf Weiteres den Reduktionsfaktor, sprich das Bubentrickli des Bundesamtes für Umwelt, zwecks versteckter Lockerung der Grenzwerte, nicht umsetzen und auch keine Baubewilligungen im Bagatellverfahren mehr zulassen.
Was ist jetzt bloss in die kantonalen Bau- und Umweltdirektoren gefahren? Haben die in Ihren Gilettäschlis etwa noch einen Rest von Gewissen entdeckt, oder ist ihnen plötzlich die Angst vor den nächsten Wahlen in die Knochen gefahren? Was ist da auf einmal los? Das wollen sie uns dann Ende September oder spätestens Anfangs Oktober noch genauer erklären. Ende des Zitates. Vollständiger Text unter: https://www.gigaherz.ch/5g-der-kampf-der-giganten-ist-losgegangen/
Wer ist diese BPUK?
Sie nennen sich «Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts»
Nach schweizerischem Recht sind das Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbH’s, Vereine, und Investmentgesellschaften. Da aus dieser Auswahl für die BPUK nur die Rechtsform des Vereins in Frage kommt, ist die BPUK demnach ein gewöhnlicher Verein. Wenn auch ein ziemlich illusterer. Denn dieser besteht aus den kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, das heisst aus den Regierungsrätinnen und Regierungsräten welche diesem kantonalen Departement vorstehen.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist also ein Verein nach Art.60ff ZgB. Und Gigaherz.ch ist ebenfalls ein Verein nach Art.60ZgB. Wo liegt denn da der Unterschied?
Bösartig gesagt: Bei Gigaherz.ch versteht man etwas von Funktechnik, bei der BPUK gelinde gesagt, rein gar nichst. Woher sollten diese hochkarätigen Juristinnen und Juristen jetzt plötzlich dieses Fachwissen hernehmen? Die sind völlig auf das angewiesen, was ihnen ihre kantonalen NIS-Fachstellen auf den kantonalen Umweltämtern vorflunkern.Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb versuchte die BPUK in der Vergangenheit stets das in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschriebene Bundesrecht auszuhöhlen. Besonders dann, wenn es um Änderungen resp. Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen ging.
Eine solche Änderungs…