Um den Sondernewsletter von BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates vom Januar 2021 verschwinden zu lassen, haben die Konzernanwälte der Mobilfunkbetreiber keine Mühen gescheut. Nachdem ihnen dies offensichtlich nicht gelungen ist, da die Schweizer Schutzorganisationen diesen rechtzeitig für alle Zeiten auf ihren eigenen Servern gesichert haben, bringen sie jetzt ihre Eierwerfer in Stellung.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 24. November 2021Was zur Zeit in den Antworten der Mobilfunker an die Behörden auf die oft hunderten von Einsprachen gegen den Neubau oder gegen die Hochrüstung von bestehenden Mobilfunksendern zu lesen ist, lässt einem Fachkundigen schon mal das Blut in den Adern gefrieren.MediaWas bringt denn die Konzernjuristen dermassen auf die Palme?Es ist der oxydative Stress
FAKT ist: Als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern ist aus einer grossen Reihe neuer Studien die Wirkung «Oxydativer Stress» bekannt geworden. Wenn oxidativer Stress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs. Laut Tante Wikipedia auch noch neurodegenerative- und Herz-Kreislauferkrankungen. Auch ganz nett!
Das hat die Arbeitsgruppe BERENIS im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) und gilt, da dieser angeblich 10mal strenger als im europäischen Umland sein soll, gemäss der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung als Vorsorgewert.
Als OMEN gelten lediglich Schlafzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätze. Aussen-Arbeitsplätze gelten explizit nicht als OMEN. Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter sind ja bekanntlich keine Menschen.Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, sind die schönen Schweizer Vorsorgewerte jetzt zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden.
Dass diese Erkenntnisse die Mobilfunkbetreiber in helle Aufregung versetzten, ist nachvollziehbar. Denn es könnte das Ende ihrer Milliardengeschäfte bedeuten. Nicht entschuldbar sind jetzt aber die Falschbehauptungen, welche sie in ihren Antworten zu Einsprachen und Bechwerden bei Behörden und Gerichten zum Besten geben.
Solche Dokumente liegen bei Gigaherz.ch als Quelle zu nachstehendem Bericht vor.So wird allen Ernstes behauptet, der BERENIS-Sondernewsletter sei gar kein Produkt des BERENIS-Gremiums, sondern ein Alleingang von 2 Gruppen-Mitgliedern.
Auch wenn das dem Präsident der Arbeitsgruppe, Dr. Martin Röösli, welcher auch noch Mitglied der ICNIRP ist, gar nicht ins Konzept passt, der Sonder-Newsletter ist ein offizielles Dokument der Arbeitsgruppe, von dieser besprochen und genehmigt und steht auf deren offiziellem Papier.
Hier einsehbar: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pd Schlussfolgerungen auf Seite 8 bitte genau durchlesen.
Neuerdings versteigt sich Swisscom in ihren Einspracheantworten sogar noch zur Feststellung oxydative Moleküle seien bei vielen menschlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sport normal und notwendig.
Hat man schon mal davon…
Schwarzenburg, 24. November 2021Was zur Zeit in den Antworten der Mobilfunker an die Behörden auf die oft hunderten von Einsprachen gegen den Neubau oder gegen die Hochrüstung von bestehenden Mobilfunksendern zu lesen ist, lässt einem Fachkundigen schon mal das Blut in den Adern gefrieren.MediaWas bringt denn die Konzernjuristen dermassen auf die Palme?Es ist der oxydative Stress
FAKT ist: Als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern ist aus einer grossen Reihe neuer Studien die Wirkung «Oxydativer Stress» bekannt geworden. Wenn oxidativer Stress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs. Laut Tante Wikipedia auch noch neurodegenerative- und Herz-Kreislauferkrankungen. Auch ganz nett!
Das hat die Arbeitsgruppe BERENIS im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) und gilt, da dieser angeblich 10mal strenger als im europäischen Umland sein soll, gemäss der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung als Vorsorgewert.
Als OMEN gelten lediglich Schlafzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätze. Aussen-Arbeitsplätze gelten explizit nicht als OMEN. Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter sind ja bekanntlich keine Menschen.Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, sind die schönen Schweizer Vorsorgewerte jetzt zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden.
Dass diese Erkenntnisse die Mobilfunkbetreiber in helle Aufregung versetzten, ist nachvollziehbar. Denn es könnte das Ende ihrer Milliardengeschäfte bedeuten. Nicht entschuldbar sind jetzt aber die Falschbehauptungen, welche sie in ihren Antworten zu Einsprachen und Bechwerden bei Behörden und Gerichten zum Besten geben.
Solche Dokumente liegen bei Gigaherz.ch als Quelle zu nachstehendem Bericht vor.So wird allen Ernstes behauptet, der BERENIS-Sondernewsletter sei gar kein Produkt des BERENIS-Gremiums, sondern ein Alleingang von 2 Gruppen-Mitgliedern.
Auch wenn das dem Präsident der Arbeitsgruppe, Dr. Martin Röösli, welcher auch noch Mitglied der ICNIRP ist, gar nicht ins Konzept passt, der Sonder-Newsletter ist ein offizielles Dokument der Arbeitsgruppe, von dieser besprochen und genehmigt und steht auf deren offiziellem Papier.
Hier einsehbar: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pd Schlussfolgerungen auf Seite 8 bitte genau durchlesen.
Neuerdings versteigt sich Swisscom in ihren Einspracheantworten sogar noch zur Feststellung oxydative Moleküle seien bei vielen menschlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sport normal und notwendig.
Hat man schon mal davon…