In den von den Gemeinde- oder Kantonsbehörden erteilten Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendelagen gibt es am Schluss jeweils ein Kapitel «Auflagen» die erfüllt werden müssen, bevor eine Anlage in Betrieb genommen werden darf. Wer hier genau hinschaut, hat des Öfteren mit den Tränen zu kämpfen.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 14. Febr. 2022Unter dem Kapitel «Bauabnahme» diktieren die Luzerner Gemeinden in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfunden, sondern schön brav, Wort für Wort in den Vorgaben des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum und Wirtschaft (RAWI) abgeschrieben. Offensichtlich ohne nur eine Sekunde zu überlegen, welche unmöglichen Strapazen sie sich da selbst aufbürden.Bauabnahme:
Zitat: Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die Verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen und mit den im Standortdatenblatt bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu vergleichen. Zudem muss geprüft werden, ob sämtliche Auflagen erfüllt sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind nicht alle Auflagen erfüllt, darf die Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. Ende Zitat. (Die Klammern wurden nicht von Gigaherz gesetzt)Einsprechende und Beschwerdeführende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen, dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Gemeinde oder eventuell der Gemeindeschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsidentin, die diesen Blödsinn unterschrieben haben, auf den freistehenden 25m hohen Mast steigen und dort im Klettergurt hängend, mit der Lupe die chinesischen Typenschilder der Antennen entziffert, oder mit dem GPS-gestützten Justiergerät das eingestellte mechanische Azimut (Senderichtung) der Antennen überprüft, oder mit der elektronischen Wasserwaage den mechanischen vertikalen Abstrahlwinkel kontrolliert.
25m ist nur eine mittlere Höhenangabe. Es gibt geplante freistehende Mobilfunkmasten bis zu 55m Höhe, Zum Beispiel in Andelfingen (ZH)Des Weiteren ist es den Gemeindebehörden und übrigens auch den Kantonsbehörden nicht im Entferntesten möglich, die in den Steuerzentralen eingestellten und nur dort einsehbaren Sendeleistungen und elektronisch gesteuerten vertikalen Abstrahlwinkel (Electr. Downtilt) einzusehen. Ebenso wenig die neuerdings für 5G geforderten Parameter wie Korrekturfaktor und Leistungsbegrenzung. Dafür wäre ein Zugriff auf die Steuerzentralen per Internet erforderlich und diesen haben weder Gemeinden noch Kantone. Bliebe natürlich noch die Möglichkeit rasch nach Bukarest zu reisen, wo sich die Steuerzentralen des Schweizerischen SUNRISE- und SALT-Netzes befinden, welche von HUAWEI betrieben und gewartet werden. Um dort unangemeldet einzumarschieren und mit den unter chinesischer Führung arbeitenden rumänischen Operatoren ins Gespräch zu kommen, wären dann allerdings rumänische und chinesische Sprachkenntnisse von Vorteil. Was von luzernischen Gemeindeangestellten nebst schwindelerregenden Kletterkünsten offensichtlich erwartet wird.MediaEs gibt auch Antennen die etwas leichter zugänglich sind.
So wie etwa diese an der Schänzlistrasse in Bern. Da für diesen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude ausgewählt wurde, durfte auf dem Dach kein Antennenmast erstellt werden und die Antennenkörper mussten im Innern des Estrichs an verschiedenen Balken montiert, durch Ziegel aus Kunststoff hindurchstrahlen. Was das Bernische Amt für Gebäudeversicherungen nicht daran hinderte, unter Auflagen zur Bedingung zu machen, der Antennenmast, (den es gar nicht gibt) müsse mit Blitzableitern gemäss Merkblatt Electrosuisse versehen werden. Kostenpunkt für die weise Entscheidung Fr. 100.-
Daraus kann…
Schwarzenburg, 14. Febr. 2022Unter dem Kapitel «Bauabnahme» diktieren die Luzerner Gemeinden in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfunden, sondern schön brav, Wort für Wort in den Vorgaben des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum und Wirtschaft (RAWI) abgeschrieben. Offensichtlich ohne nur eine Sekunde zu überlegen, welche unmöglichen Strapazen sie sich da selbst aufbürden.Bauabnahme:
Zitat: Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die Verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen und mit den im Standortdatenblatt bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu vergleichen. Zudem muss geprüft werden, ob sämtliche Auflagen erfüllt sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind nicht alle Auflagen erfüllt, darf die Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. Ende Zitat. (Die Klammern wurden nicht von Gigaherz gesetzt)Einsprechende und Beschwerdeführende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen, dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Gemeinde oder eventuell der Gemeindeschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsidentin, die diesen Blödsinn unterschrieben haben, auf den freistehenden 25m hohen Mast steigen und dort im Klettergurt hängend, mit der Lupe die chinesischen Typenschilder der Antennen entziffert, oder mit dem GPS-gestützten Justiergerät das eingestellte mechanische Azimut (Senderichtung) der Antennen überprüft, oder mit der elektronischen Wasserwaage den mechanischen vertikalen Abstrahlwinkel kontrolliert.
25m ist nur eine mittlere Höhenangabe. Es gibt geplante freistehende Mobilfunkmasten bis zu 55m Höhe, Zum Beispiel in Andelfingen (ZH)Des Weiteren ist es den Gemeindebehörden und übrigens auch den Kantonsbehörden nicht im Entferntesten möglich, die in den Steuerzentralen eingestellten und nur dort einsehbaren Sendeleistungen und elektronisch gesteuerten vertikalen Abstrahlwinkel (Electr. Downtilt) einzusehen. Ebenso wenig die neuerdings für 5G geforderten Parameter wie Korrekturfaktor und Leistungsbegrenzung. Dafür wäre ein Zugriff auf die Steuerzentralen per Internet erforderlich und diesen haben weder Gemeinden noch Kantone. Bliebe natürlich noch die Möglichkeit rasch nach Bukarest zu reisen, wo sich die Steuerzentralen des Schweizerischen SUNRISE- und SALT-Netzes befinden, welche von HUAWEI betrieben und gewartet werden. Um dort unangemeldet einzumarschieren und mit den unter chinesischer Führung arbeitenden rumänischen Operatoren ins Gespräch zu kommen, wären dann allerdings rumänische und chinesische Sprachkenntnisse von Vorteil. Was von luzernischen Gemeindeangestellten nebst schwindelerregenden Kletterkünsten offensichtlich erwartet wird.MediaEs gibt auch Antennen die etwas leichter zugänglich sind.
So wie etwa diese an der Schänzlistrasse in Bern. Da für diesen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude ausgewählt wurde, durfte auf dem Dach kein Antennenmast erstellt werden und die Antennenkörper mussten im Innern des Estrichs an verschiedenen Balken montiert, durch Ziegel aus Kunststoff hindurchstrahlen. Was das Bernische Amt für Gebäudeversicherungen nicht daran hinderte, unter Auflagen zur Bedingung zu machen, der Antennenmast, (den es gar nicht gibt) müsse mit Blitzableitern gemäss Merkblatt Electrosuisse versehen werden. Kostenpunkt für die weise Entscheidung Fr. 100.-
Daraus kann…