#Magdeburg: Die Asyl-Akte von Taleb A.
https://www.bild.de/politik/inland/weihnachtsmarkt-anschlag-in-magdeburg-die-asyl-akte-von-taleb-a-67669daeea4f0347ed565190 ► 2016 gibt Taleb A. dann an, von einem Diplomaten, dem sogenannten Kulturattaché der saudischen Botschaft, mit dem Tode bedroht worden zu sein. Ende Februar 2016 stellt er daraufhin einen Asylantrag.
► Dieser wird schneller als gewöhnlich, in nur viereinhalb Monaten, beschieden: Bereits Anfang Juli erhält der Mann seinen positiven Asylbescheid. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 dauerte eine positive Asylentscheidung in Deutschland im Schnitt sieben Monate.
Taleb A. darf also bleiben! Die Flüchtlingseigenschaft wird ihm gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes erteilt.
Begründung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist der „Glaubensabfall in einem wahhabitischen Staat“. Heißt: Taleb A. galt damals als verfolgt, weil er sich vom Islam gelöst habe, diesen sogar hasste?
Einschätzung einer Kollegin mit langjähriger Erfahrung im Asylrecht: "Aus dem Asylrecht kann ich sagen, das ist nicht ungewöhnlich. Abfall vom Glauben bietet in dem Fall einen Asylgrund. Wenn er das öffentlich breit kundgetan hat seit längerer Zeit, ist es ganz logisch, dass das recht schnell geht.
Auf den Aufenthaltsstatus hatte die Asylgewährung in dem Fall keinen relevanten Einfluss, da Taleb A. bereits eine Daueraufenthaltserlaubnis für Deutschland hatte. Der Asylstatus gewährte aber einen stärkeren Schutz vor dem Herkunftsland."