Aufruf des Reichsministers an die Bevölkerung
Parteikanzlei
Der Leiter der Parteikanzlei im September 1941:
„Eine Wiederholung der Aktion vom 9. November 1938 darf nicht stattfinden. Es ist unter der Würde der Bewegung, wenn ihre Mitglieder einzelne Juden belästigen. Derartige Aktionen sind und bleiben verboten.”[22]
Führungsstab
Der Stab des Stellvertreter des Führers sandte noch in derselben Nacht ein Fernschreiben „an alle Gauleitungen zur sofortigen Veranlassung“:[23]
"DER STELLVERTRETER DES FÜHRERSAN ALLE GAULEITUNGEN ZUR SOFORTIGENVERANLASSUNG!Anordnung Nr. 174/38 München, den 10. November 1938Auf ausdrücklichen Befehl allerhöchster Stelle dürfen Brandlegungenan jüdischen Geschäften oder dergleichen auf garkeinen Fall und unter gar keinen Umständen erfolgen."
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Parteikanzlei
Der Leiter der Parteikanzlei im September 1941:
„Eine Wiederholung der Aktion vom 9. November 1938 darf nicht stattfinden. Es ist unter der Würde der Bewegung, wenn ihre Mitglieder einzelne Juden belästigen. Derartige Aktionen sind und bleiben verboten.”[22]
Führungsstab
Der Stab des Stellvertreter des Führers sandte noch in derselben Nacht ein Fernschreiben „an alle Gauleitungen zur sofortigen Veranlassung“:[23]
"DER STELLVERTRETER DES FÜHRERSAN ALLE GAULEITUNGEN ZUR SOFORTIGENVERANLASSUNG!Anordnung Nr. 174/38 München, den 10. November 1938Auf ausdrücklichen Befehl allerhöchster Stelle dürfen Brandlegungenan jüdischen Geschäften oder dergleichen auf garkeinen Fall und unter gar keinen Umständen erfolgen."
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