Einen Analysepunkt aus meinem Pressespiegel möchte ich hier noch einmal herausstellen: Die Frage nach dem Artikel, den Christian Drosten laut RKI-Protokoll vom 29.07.2020 zurückhalten wollte, da dieser "dem Regierungshandeln widerspricht".
Die Süddeutsche Zeitung unter Leitung der "Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021",
Christina Berndt, der Faktenfinder der Tagesschau Wulf Rohwedder, sowie der Focus, hatten sich mächtig ins Zeug gelegt, um Drosten aus der Schusslinie zu nehmen. Sie stützten sich dabei auf Drosten Gastartikel in der Zeit, "Ein Plan für den Herbst", der wenige Tage nach der Sitzung vom 29.07.2020, am 05.08.2020, erschienen war.
Wie das Zitat, er habe ein Papier nicht publizieren wollen, da es dem Regierungshandeln widerspricht, in das RKI-Protokoll gekommen ist, ist laut Focus Drosten ein Rätsel - möglicherweise sei er einfach nur falsch zitiert oder verstanden worden.
Es stimmt zwar, dass Drostens Artikel “Ein Plan für den Herbst”, basierend auf seinem Text-Entwurf, der sich in den RKI-Protokollen befindet, am 05.08.2020 in der ZEIT erschienen ist.
Was aber weder Christina Berndt von der SZ, noch der Faktenfinder der Tagesschau, noch der Focus, getan haben: Sich einmal die Mühe gemacht, die beiden Texte miteinander zu vergleichen. Im Hinblick auf die Formulierung im RKI-Protokoll lohnt es sich nämlich, genauer hinzuschauen, an welchen Stellen genau inhaltliche Änderungen durchgeführt wurden.
Im Textentwurf spezifizierte Drosten, welche Kontakte einer infizierten Person sich in einem epidemischen Überlastungsfall nicht mehr testen lassen müssten: Einzelkontakte. Er brachte dafür ein Beispiel: „Den Klavierlehrer im Einzelunterricht würde man dagegen nicht verfolgen, nicht unter Quarantäne setzen und auch nicht testen, wenn das im Moment zu viel Arbeitskraft bindet. Die Warn-App kann ihn informieren.“. Dieser Satz entfällt im ZEIT-Artikel.
Ein weiterer Satz am Schluss des Entwurfs: „Für den Fall einer plötzlichen Zunahme von Fällen bräuchte es aber vielleicht eine Zusatzempfehlung, die die Fallverfolgung ausschließlich auf Cluster fokussiert“ erscheint im ZEIT-Artikel abgeändert in: „..die Ämter bräuchten einen zusätzlichen Krisenmodus. Dazu gehört eine vereinfachte Überwachung der Einzelkontakte, eine Festlegung von Clustersituationen, die sofort und pauschal quarantänepflichtig sind“.
Damit ist die Überwachung von Einzelkontakten wieder mit drin - während Drosten in seinem Entwurf in den RKI-Protokollen ausschließlich auf die Überwachung von Clustern gedrängt hatte.
Der viel diskutierte Satz im RKI-Protokoll vom 29.07.2020 muss daher nicht falsch sein: Drosten hatte vielleicht wirklich zwischenzeitlich vorgehabt, den Artikel nicht zu veröffentlichen, da er "dem Regierungshandeln widerspricht". Aber mit zwei einfachen Änderungen im Text konnte er dafür sorgen, dass die von der Regierung gewünschte Überwachung von Einzelpersonen, auch in einem "Krisenfall", weiterhin mit drin ist.
In jedem Fall ist diese Änderung erwähnenswert, da sie gewaltige Änderungen am Pandemiemanagement nach sich gezogen hätte: Nach Drostens Entwurf, der sich in RKI-Files befindet, hätten sich Millionen Menschen weniger testen lassen müssen - nämlich alle Einzelkontakte, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten - deutschlandweit. Das wiederum hätte die Einnahmen der Testindustrie beträchtlich gemindert.
Das RKI selbst war übrigens ebenfalls kritisch gegenüber Drostens Vorschlag. In der ZEIT-Version von Drostens Artikel erschienen dann zwei der vom RKI kritisierten Punkte in abgeänderter Form - welch ein Zufall. Hier die Kritik des RKI an Drostens Textentwurf:
Die Süddeutsche Zeitung unter Leitung der "Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021",
Christina Berndt, der Faktenfinder der Tagesschau Wulf Rohwedder, sowie der Focus, hatten sich mächtig ins Zeug gelegt, um Drosten aus der Schusslinie zu nehmen. Sie stützten sich dabei auf Drosten Gastartikel in der Zeit, "Ein Plan für den Herbst", der wenige Tage nach der Sitzung vom 29.07.2020, am 05.08.2020, erschienen war.
Wie das Zitat, er habe ein Papier nicht publizieren wollen, da es dem Regierungshandeln widerspricht, in das RKI-Protokoll gekommen ist, ist laut Focus Drosten ein Rätsel - möglicherweise sei er einfach nur falsch zitiert oder verstanden worden.
Es stimmt zwar, dass Drostens Artikel “Ein Plan für den Herbst”, basierend auf seinem Text-Entwurf, der sich in den RKI-Protokollen befindet, am 05.08.2020 in der ZEIT erschienen ist.
Was aber weder Christina Berndt von der SZ, noch der Faktenfinder der Tagesschau, noch der Focus, getan haben: Sich einmal die Mühe gemacht, die beiden Texte miteinander zu vergleichen. Im Hinblick auf die Formulierung im RKI-Protokoll lohnt es sich nämlich, genauer hinzuschauen, an welchen Stellen genau inhaltliche Änderungen durchgeführt wurden.
Im Textentwurf spezifizierte Drosten, welche Kontakte einer infizierten Person sich in einem epidemischen Überlastungsfall nicht mehr testen lassen müssten: Einzelkontakte. Er brachte dafür ein Beispiel: „Den Klavierlehrer im Einzelunterricht würde man dagegen nicht verfolgen, nicht unter Quarantäne setzen und auch nicht testen, wenn das im Moment zu viel Arbeitskraft bindet. Die Warn-App kann ihn informieren.“. Dieser Satz entfällt im ZEIT-Artikel.
Ein weiterer Satz am Schluss des Entwurfs: „Für den Fall einer plötzlichen Zunahme von Fällen bräuchte es aber vielleicht eine Zusatzempfehlung, die die Fallverfolgung ausschließlich auf Cluster fokussiert“ erscheint im ZEIT-Artikel abgeändert in: „..die Ämter bräuchten einen zusätzlichen Krisenmodus. Dazu gehört eine vereinfachte Überwachung der Einzelkontakte, eine Festlegung von Clustersituationen, die sofort und pauschal quarantänepflichtig sind“.
Damit ist die Überwachung von Einzelkontakten wieder mit drin - während Drosten in seinem Entwurf in den RKI-Protokollen ausschließlich auf die Überwachung von Clustern gedrängt hatte.
Der viel diskutierte Satz im RKI-Protokoll vom 29.07.2020 muss daher nicht falsch sein: Drosten hatte vielleicht wirklich zwischenzeitlich vorgehabt, den Artikel nicht zu veröffentlichen, da er "dem Regierungshandeln widerspricht". Aber mit zwei einfachen Änderungen im Text konnte er dafür sorgen, dass die von der Regierung gewünschte Überwachung von Einzelpersonen, auch in einem "Krisenfall", weiterhin mit drin ist.
In jedem Fall ist diese Änderung erwähnenswert, da sie gewaltige Änderungen am Pandemiemanagement nach sich gezogen hätte: Nach Drostens Entwurf, der sich in RKI-Files befindet, hätten sich Millionen Menschen weniger testen lassen müssen - nämlich alle Einzelkontakte, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten - deutschlandweit. Das wiederum hätte die Einnahmen der Testindustrie beträchtlich gemindert.
Das RKI selbst war übrigens ebenfalls kritisch gegenüber Drostens Vorschlag. In der ZEIT-Version von Drostens Artikel erschienen dann zwei der vom RKI kritisierten Punkte in abgeänderter Form - welch ein Zufall. Hier die Kritik des RKI an Drostens Textentwurf: