"Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die in erster Instanz zu einer 6000-Euro-Strafe verurteilt worden war, weil sie Außenministerin Baerbock als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, wurde am Montag von einem Landgericht freigesprochen. Brisant:
Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen. „Es wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Berufung nach Aktenlage wenig aussichtsreich erscheint“, heißt es in einem Brief von Ende 2023, der NIUS vorliegt. Man warnte sie: „Erhebliche Kosten“ seien zu erwarten..
Weiteres brisantes Vorkommnis im Prozess: Bereits zu Beginn der Berufungsverhandlung
bot die Richterin eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Spende von 1000 Euro an eine Kindereinrichtung an. Die weisungsgebundene Staatsanwältin lehnte dies nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten ab.Begründung: Die Bekämpfung von „Hass im Netz“ sei ein wichtiges Anliegen der bayerischen Justiz.
Man habe einen eigenen Beauftragten für Hatespeech und werde die Strafverfolgung entsprechend weiter aufrechterhalten...
„Hatespeech ist ein Begriff, den es im deutschen Recht überhaupt nicht gibt. Hass und Hetze sind keine Rechtsbegriffe“, sagt der Augsburger Universitätsprofessor Josef Franz Lindner. „Die strafrechtlich relevanten Tatbestände im Deutschen Recht sind beispielsweise Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung oder üble Nachrede.“"
Wahnsinn.