HAINTZ.media dan repost
Die Dorfpresse titelt bei einem nicht rechtskräftigen Urteil FAKE-News: "Ex-Polizistin muss hinter Gitter".
Nein, das steht noch lange nicht fest. Gegen das Urteil ist die Revision möglich, was auch am Ende des Artikels im Stader Tagesblatt steht. Hier ist durchaus eine Bewährungsstrafe denkbar. Unabhängig davon, dass man in solchen Fällen mit Notwehr und Nothilfe argumentieren kann, wenngleich das natürlich nicht durchgehen wird.
Die Hintergründe zu diesem Fall sind mir bekannt, ich komme momentan aber nicht mehr dazu, das selbst zu verarbeiten. Daher "nur" der Hinweis auf den Post von Stefan Homburg:
"2 ½ Jahre ohne Bewährung
Viele Ungeimpfte, die auf Demos zusammengeschlagen oder daheim durchsucht wurden, sehen Polizisten als Feinde. Das greift zu kurz: Etliche Polizisten sind selbst Opfer des Vakzinismus. Eine muss ins Gefängnis, weil sie sich schützen wollte.
Hintergrund: Der Vorgesetzte hatte die Polizistin zu täglichen externen Tests gezwungen, obwohl es interne Testmöglichkeiten gab, um maximalen Impfdruck aufzubauen.
Sie fälschte Test- und Impfbescheinigungen und half auch Kollegen, sich vor der experimentellen Gentherapie zu schützen. Laut RA @IKuennemann verfolgt allein Niedersachsen eine Vielzahl von Polizisten wegen ähnlicher Handlungen.
Revision ist zwar möglich, doch gibt es nach dem drakonischen Urteil gegen den Weimarer Amtsrichter wenig Hoffnung für die Polizistin. Dass ein Schutz vor schwerer Erkrankung nicht nachgewiesen und ein Fremdschutz erst gar nicht untersucht worden war, spielt für die meisten Gerichte keine Rolle. Kadavergehorsam schlägt medizinische Evidenz.
Quelle für alle, die das amtliche Zulassungsdokument immer noch anzweifeln: https://ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf, S. 132: ´Based on the available limited data, no reliable conclusion on the efficacy of the vaccine against severe COVID-19 can be drawn from 7 days after the second dose (secondary endpoint) … The pivotal study was not designed to assess the effect of the vaccine against transmission´."
Nein, das steht noch lange nicht fest. Gegen das Urteil ist die Revision möglich, was auch am Ende des Artikels im Stader Tagesblatt steht. Hier ist durchaus eine Bewährungsstrafe denkbar. Unabhängig davon, dass man in solchen Fällen mit Notwehr und Nothilfe argumentieren kann, wenngleich das natürlich nicht durchgehen wird.
Die Hintergründe zu diesem Fall sind mir bekannt, ich komme momentan aber nicht mehr dazu, das selbst zu verarbeiten. Daher "nur" der Hinweis auf den Post von Stefan Homburg:
"2 ½ Jahre ohne Bewährung
Viele Ungeimpfte, die auf Demos zusammengeschlagen oder daheim durchsucht wurden, sehen Polizisten als Feinde. Das greift zu kurz: Etliche Polizisten sind selbst Opfer des Vakzinismus. Eine muss ins Gefängnis, weil sie sich schützen wollte.
Hintergrund: Der Vorgesetzte hatte die Polizistin zu täglichen externen Tests gezwungen, obwohl es interne Testmöglichkeiten gab, um maximalen Impfdruck aufzubauen.
Sie fälschte Test- und Impfbescheinigungen und half auch Kollegen, sich vor der experimentellen Gentherapie zu schützen. Laut RA @IKuennemann verfolgt allein Niedersachsen eine Vielzahl von Polizisten wegen ähnlicher Handlungen.
Revision ist zwar möglich, doch gibt es nach dem drakonischen Urteil gegen den Weimarer Amtsrichter wenig Hoffnung für die Polizistin. Dass ein Schutz vor schwerer Erkrankung nicht nachgewiesen und ein Fremdschutz erst gar nicht untersucht worden war, spielt für die meisten Gerichte keine Rolle. Kadavergehorsam schlägt medizinische Evidenz.
Quelle für alle, die das amtliche Zulassungsdokument immer noch anzweifeln: https://ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf, S. 132: ´Based on the available limited data, no reliable conclusion on the efficacy of the vaccine against severe COVID-19 can be drawn from 7 days after the second dose (secondary endpoint) … The pivotal study was not designed to assess the effect of the vaccine against transmission´."