Klarstellung zur Abrechnung von PostVac bzw. Long-CovidIn vielen Telegrambeiträgen wird behauptet, dass man als Arzt dann, wenn man Long-Covid in der Abrechnung gegenüber der KV kodiert, Sonderzuschläge über die Abrechnungsziffern 37800 und folgende abrechnen darf. Dies seien immerhin über 250 Euro pro Fall und Jahr.
Weiter wird behauptet, dass damit die Diagnose PostVac durch die Diagnose Long-Covid ersetzt werden muss und somit PostVac aus der Abrechnungsstatistik verschwinden und damit verschleiert wird.
Ich halte diese Behauptung jedoch für falsch.Wenn man sich die Long-Covid-Richtlinie einmal durchliest, dann steht da unter anderem unter §2 Definition der Patientengruppe:
"In diesem Sinne werden von der Richtlinie auch Patientinnen und Patienten erfasst, die
1. infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 den Verdacht oder die Diagnose einer Myalgischen Enzephalomyelitis/eines Chronic Fatigue Syndromes (ME/CFS) aufweisen oder
2. die nachfolgend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID-ähnliche Symptome aufweisen.
Und es gibt ja nicht nur den Code für Long-Covid U09.9, sondern auch den Abrechnungscode für Post-Vac, nämlich U12.9.
Damit sind gemäß §2 (siehe oben) ausdrücklich Post-Vac-Betroffene mit in diese Richtlinie einbezogen. Das heißt für mich:
Auch dann, wenn man U12.9 (Post-Vac) in der Abrechnung kodiert, kann man diese Zusatzziffern abrechnen. Und genauso werde ich das auch weiterhin tun. Dass ich jetzt für meine Arbeit ein wenig mehr Geld bekomme, ist natürlich schön.
Übrigens hat zuerst der Telegram Kanal ScienceFiles in seinem Artikel
https://t.me/RealScienceFiles/10859darauf hingewiesen.
Ich finde es nicht gut, dass hier viele Telegramkanäle (auch Ärztekanäle!) einfach kritiklos behaupten, das man jetzt Post-Vac als Long-Covid kodieren muss, um diese Sonderziffern abrechnen zu können. Viele Ärzte werden das einfach glauben, und damit genau das tun.
Besser wäre es gewesen, wenn alle Kanäle , die diese Falschbehauptung verbreiten, darauf hingewiesen hätten, dass diese Ziffern gemäß Text der Richtlinie auch für die Diagnose PostVac (U12.9) abgerechnet werden dürfen. Und man hätte gleichzeitig alle Ärzte ermuntern können, doch bitte Long-Covid durch Post-Vac zu ersetzen, wenn die Betroffenen geimpft sind (was meiner Meinung nach eine Tatsache ist).
So wurde jedoch genau der Effekt erreicht, den auch Lauterbach will. Und Schuld ist nicht die Richtlinie, sondern die kritiklose Verbreitung von Falschbehauptungen dazu!