Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Dieses Zitat hätten sie wohl gerne dem Gigaherz-Präsidenten zugeordnet. Die Berufs-Mobber und Auftragsrufmörder im Dienste der Mobilfunker. Es ist jedoch ein Zitat aus dem Original Sonder-Newsletter der BERENIS vom Januar 2021.von Hans-U. Jakob (
Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 4. Dezember 2021Einer schrieb sogar: «O Herr, vergib ihm, denn er weiß nicht welchen Stuss er da schreibt …»
Dipl Ing. ETH Thomas Fluri hat diesen angeblichen Stuss näher untersucht und die nötige Klarheit geschaffen.Das Zitat, welches angeblich Stuss sein soll ist die Schlussfolgerung von BERENIS der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdfDieses ist jedoch in der Literaturstudie von Mike Mevissen und David Schürmann auf «selbst im Niedrigdosisbereich» nur abgeschwächt zu finden. Fluri hat nun akkribisch untersucht, was davon zu halten ist:O-Ton Fluri:
12 von 150 referenzierten Studien weisen EMF-Belastungen unterhalb des schweizerischen Anlagegrenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter) auf.
2 Studien gleich oder unterhalb 1V/m
1 Studie gleich oder unterhalb 2V/m
4 Studien gleich oder unterhalb 3V/m
3 Studien gleich oder unterhalb 4V/m
2 Studien gleich oder unterhalb 5V/mDiese Studien belegen biologische Schadenwirkungen durch EMF-Exposition zu: ROS/RNO oxydativem Zellstress, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA-Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Meyelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen und erhöhten Zelltod (Apoptose) Ende O-Ton FluriDas macht den Richtergremien auf unseren Verwaltungs- und Kantonsgerichten offensichtlich keinen grossen Eindruck. In ihren Abschmetterungs-Entscheiden zu Beschwerden gegen Mobilfunk-Sendeanlagen ist neuerdings, wohl zum Schutz ihrer persönlichen Richter-Karrieren, folgender fatale Satz zu lesen:
«Es ist in erster Linie Sache der zuständigen Fachbehörde und nicht des Gerichts, die entsprechende internationale Forschung sowie die technische Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen. Insbesondere ist es nicht am Gericht, den weiteren Abklärungen welche die BERENIS in der Newsletter-Sonderausgabe vom Januar 2021 für notwendig erachtet hat, vorzugreifen.»Was sagt Fluri dazu:
Nochmals:Wann endlich nimmt das BAFU (Bundesamt für Umwelt) seine Verantwortung wahr und setzt die Erkenntnisse der Wissenschaft in Erfüllung des Vorsorgeauftrages aus dem Umweltschutzgesetz und der Bundesverfassung Art.9 und 10 um?
Art.9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben. «Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.»
Media
Und was sagt Gigaherz Jakob:
Da kommt mir doch der Witz in den Sinn, welchen mir meine Mutter schon als 7-Jährigen erzählt hat. «Sieh mal Hansueli, das ist jetzt das Bundeshaus, da drinnen haben sie vergessen WC-Anlagen einzubauen. Das macht aber gar nichts, da arbeiten sowieso alles Hosenscheisser und den Brunz tun sie in die Zeitung»
Das war 1945, und der Mangel ist unterdessen sicher längstens behoben worden?
Historisch gesichert ist nur, dass das dann der Grund war, weshalb ich nie Bundesrat werden wollte.